Gemäß Baustellenverordnung wird der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer auf der Baustelle tätig werden.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator übernimmt nach der Baustellenverordnung Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.
Wir stellen für Ihre Baustellen bundesweit den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, damit Sie sicher sein können, dass dort alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Wir betreuen Ihr Projekt als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator in der Planungs- und Ausführungsphase gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998.