Gebäude im Bau
Elektrikerin bei der Arbeit

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordination

Gemäß Baustellenverordnung wird der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer auf der Baustelle tätig werden.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator übernimmt nach der Baustellenverordnung Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.

Wir stellen für Ihre Baustellen bundesweit den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, damit Sie sicher sein können, dass dort alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden.

Unsere Dienstleistungen

  • Koordinieren der in § 2 Abs. 1 Baustellenverordnung vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Teilnahme an Planungsbesprechungen
  • Beraten und Mitwirken bei Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf
    Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Koordination der am Bau beteiligten Unternehmen
  • Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und
    Erläutern der Maßnahmen, Einweisung der am Bau beteiligten Unternehmen
  • Erstellen von Vorankündigungen und Versand an die zuständige Behörde
  • Erstellen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
    gemäß Baustellenverordnung
  • Einfordern und Sichten von arbeitssicherheitsrelevanten Nachweisen, z.B. die
    Gefährdungsbeurteilung, die Einweisung der Mitarbeiter, Nachweis der
    Arbeitsschutzorganisation, Arbeits- und Betriebsanweisungen - pro
    Unternehmen
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen mit
    anschließender Protokollierung
  • Erstellen der Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk
  • Erstellen von Baustellenordnungen
  • Erstellung eines A+S Plans für Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß
    TRGS 524
  • Erstellung eines A+S Plans für Arbeiten mit Asbesthaltigen Stoffen gemäß
    TRGS 519
  • Erstellung eines A+S Plans für Arbeiten in kontaminierten Böden gemäß BGR
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Schweißarbeiterteam beim Lichtbogenschweißen
HHB - Herms-Haking und Brinckmann Beratende Ingenieure Part GmbB- Arbeitsschutzbeauftragter im Werk
Bauingenieur, der den Bau überwacht.

Wir betreuen Ihr Projekt als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator in der Planungs- und Ausführungsphase gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998.